Wer ein Haus baut oder bauen lässt, sollte bei der Bauplanung unbedingt berücksichtigen, dass bereits während der Bauphase ein Stromanschluss zur Verfügung stehen muss. Damit den Bauarbeitern vom ersten Tag Strom für ihre Maschinen zur Verfügung steht, muss rechtzeitig eine Elektroinstallationsfirma kontaktiert werden. Anschließend erhält der Bauherr ein verbindliches Angebot für den gewünschten Baustromanschluss. Der Baustromanschluss kann vom Elektroinstallateur sofort in Betrieb genommen werden, nachdem der Stromzähler montiert und der Anschlussschrank ans Versorgungsnetz des Stromlieferanten angeschlossen wurde. Die dafür anfallenden Kosten müssen als Erschließungskosten für das Baugrundstück eingeplant werden.
Damit Bauherren Ihr Eigenheim ans Ortsnetz anschließen können, ist ein Kellergrundriss mit dem gekennzeichneten Ort, an welchem der Anschluss installiert werden soll sowie ein Lageplan des Gebäudes zwingend erforderlich. Der Installationsort sollte idealerweise gemeinsam vom Bauherrn und einem Elektroinstallateur ausgewählt werden. Sollte das fertige Haus mehr als vier Wohnungen umfassen, muss ein sogenannter Hausanschlussraum, der den Bestimmungen von DIN18012 verfügbar sein. Weiterhin müssen Informationen darüber vorliegen, ob Räume des Hauses gewerblich genutzt werden sollen, ob eine Klimaanlage oder eine kontrollierte Hauslüftung geplant ist, welche Art von Warmwasserbereitung und Heizung für das Gebäude vorgesehen ist und die Anzahl der Wohnungen im Fertigbau.
Der Stromanschluss muss beim zuständigen regionalen Netzbetreiber beantragt werden. Die Kontaktaufnahme muss erfolgen, um den Netzbetreiber über den Neuanschluss zu informieren. Welche Unterlagen vom Netzbetreiber benötigt werden, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Zusatzleistungen, beispielsweise ein doppelter Unterputzkasten, Hausanschlusssäulen und/oder Zähleranschlusssäulen sowie Eigenleistungen, zum Beispiel das Anlegen des Kabelgrabens, müssen gesondert beantragt werden. Aus diesem Grund sollte der Bauherr den zuständigen Betreiber vorab kontaktieren und anschließend einen Elektriker mit der Anschlussbestellung beauftragen. Sobald alle Leitungen verlegt sind, sendet der Elektroinstallateur eine Bestätigung an den Netzbetreiber. Nun muss der Bauherr auswählen, von welchem Anbieter der Strom geliefert werden soll. Es besteht übrigens keine Verpflichtung für den Bauherrn, den Strom vom Netzbetreiber zu beziehen. Um den günstigsten Tarif zu finden, sollte jeder Bauherr einen kostenlosen und unverbindlichen Stromvergleich durchführen.
Sobald der Netznutzungsvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen wurde, ist der Strom am Neubau verfügbar. Da bei nachträglichen Änderungen immer Zusatzkosten entstehen, sollten ausreichend Lichtschalter und Steckdosen eingeplant werden. Nachdem der Elektriker die vollständige Elektroinstallation im Neubau beendet hat, nimmt dieser, nachdem er im Auftrag des Anbieters den Stromzähler installiert hat, diese in Betrieb. Bauherrn, die selbst Strom erzeugen wollen, sind seit dem Stichtag 1.8.2014 von der Meldepflicht betroffen und verpflichtet, ihre Anlage spätestens drei Wochen nach der Inbetriebnahme zu melden.